AKTUELLES
Hier werden wir Sie bei Bedarf über kanzleiinterne Neuigkeiten oder Stellenangebote informieren.
Außerdem werden wir hier in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung berichten, die einen Bezug zu unseren aktuellen Fällen oder Mandanten haben.
Amtliche Leitsätze:
Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Ein einheitlicher Verhinderungsfall ist regelmäßig hinreichend indiziert, wenn zwischen einer "ersten" krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und einer dem Arbeitnehmer im Wege der "Erstbescheinigung" attestierten weiteren Arbeitsunfähigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Hiervon ist auszugehen, wenn die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
BEI ALLEN RECHTLICHEN FRAGEN STEHT IHNEN RECHTSANWALT MARIO HAAS ZUR SEITE